Kosten

Wer trägt die Kosten einer Kinderwunschbehandlung?

Die Kosten für die Untersuchungen zur Ursache Ihrer Unfruchtbarkeit werden zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Über die Kosten einer Kinderwunschbehandlung werden wir sie im Beratungs­gespräch detailliert informieren. Die ärztliche Beratung sowie die zur Abklärung der Ursachen einer ungewollten Kinderlosigkeit erforderlichen diagnostischen Maßnahmen (wie z.B. Ultraschall- und Hormon­untersuchungen sowie Eileiter­überprüfung per TVE) sowie einfache Behandlungen wie Zyklusunterstützung mit Eisprung­auslösung sind normalerweise zu 100% Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Diagnostische Spermiogramme (d.h. vor einer konkreten Behandlung) und Eileiterprüfungen per Ultraschall müssen allerdings in jedem Fall privat bezahlt werden.

Ehepaare bei denen beide Partner gesetzlich krankenversichert sind, bekommen weiterführende Behandlungen (z.B. Inseminationen, IVF oder ICSI) unter bestimmten Voraussetzungen anteilig (50%) von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Die Kostenübernahme bezüglich einer Behandlung (z.B. künstliche Befruchtung) im Rahmen der Privaten Kranken­versicherung (PKV) ist in vielen Fällen möglich. Auch bei gemischt versicherten Paaren (PKV/GKV) ist in vielen Fällen eine Übernahme der gesamten Behandlungskosten von Mann und Frau über die PKV oder anteilig (ca. 50%) über die GKV im Rahmen der Kostenerstattung möglich.

Gesetzlich versicherte, nicht-verheiratete Paare sowie Ehepaare bei denen die Frau über 40 Lebensjahre oder der Mann über 50 Lebensjahre, oder einer der Partner unter 25 Lebensjahre alt ist, sind in jedem Falle Selbstzahler (ohne anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung).

Der privat zu zahlende Eigenanteil für z.B. eine IVF-Behandlung (beide Partner GKV) ohne zusätzliche Maßnahmen beträgt ca. 600-800 Euro + Medikamentenkosten (ca. 800 Euro).

Satzungsleistungen der GKV

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen (sog. Satzungsleistungen) an, die den gesetzlichen garantierten Leistungsumfang zum Teil deutlich erweitern. So ist z.B. teilweise eine 75%-Kostenübernahme möglich, manche Krankenkasse übernimmt auch Leistungen für nicht-verheiratete Paare oder beteiligt sich an einer 4. Behandlung (obwohl sonst nur 3 Behandlungen hälftig übernommen werden). Hier finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Kassen, die Satzungsleistungen anbieten.

Selektivvertrag AOK BW

Die AOK Baden-Württemberg hat einen Selektivvertrag vorgelegt, der es auch Patientinnen über 40 Jahren ermöglichen soll, über einen regulären Behandlungsplan und über Chipkarte Leistungen zur künstlichen Befruchtung in Anspruch zu nehmen. Diesem Vertrag ist bislang kein Kinderwunschzentrum in Baden-Württemberg beigetreten. Leistungen für Patientinnen über 40 Lebensjahre können deshalb auch bei uns weiterhin nur privatärztlich in Anspruch genommen werden.

Insemination (AIH, IUI)

Die Insemination mit dem Samen des Ehepartners in einem nicht hormonell stimulierten Zyklus wird bis zu achtmal und in einem hormonell stimulierten Zyklus bis zu dreimal erstattet.

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel 50% der Behandlungs- und Medikamentenkosten, wenn der Arzt die Notwendigkeit der Behandlung belegt. Haben drei Behandlungen nicht zu einer Schwangerschaft geführt, bedürfen weitere Behandlungen der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Bei Privatkassen werden meist 100% der Kosten erstattet (s.o.).

Mikro-Injektion (ICSI)

Die Mikro-Injektion ist mittlerweile ebenfalls eine Regelleistung der Krankenkassen und wird genauso wie die IVF abgerechnet (50%, maximal 3 Behandlungszyklen).

Kryokonservierung

Wenn Sie überzählige Eizellen für einen weiteren IVF-Zyklus aufheben lassen möchten, müssen Sie die Kosten für die Aufbewahrung in jedem Fall selbst tragen. Die Kosten hierfür betragen etwa 350 Euro für das Kryokonservieren und etwa 400-600 Euro für einen Auftau-Kryozyklus.

Sie haben Fragen an unser Team oder möchten einen Termin vereinbaren?

Zum Service-Formular

Sie können jederzeit einen unverbindlichen Kennenlerntermin mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

Unser nächster Info-Abend

Montag

Im Rahmen unserer regelmäßigen Info-Abende stellen wir Ihnen das Kinderwunschzentrum Ludwigsburg vor und beantworten Ihre Fragen rund um Ihren Kinderwunsch. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenlos. Weitere Termine …

Zur Anmeldung

Kinderwunschzentrum Ludwigsburg
Praxis Dr. med. Andreas Ott

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Informationsmaterial zum Download

Leonberger Str. 2, 71638 Ludwigsburg

Telefon 07141-688760

info@kiwu-lb.de

 

So finden Sie uns

Unsere Öffnungszeiten

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Gynäkologische Endokrinologie

Reproduktionsmedizin

IVF-Labor

Hormonlabor

Ambulante Operationen

Praxisklinik