Prä­implan­tations­diagnostik

Genetische Untersuchung des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter

Was ist Präimplantationsdiagnostik?

Als Präimplantationsdiagnostik (kurz: PID) bezeichnet man die genetische Untersuchung von Zellen eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos vor seiner Übertragung in die Gebärmutter.

Wo und wann darf die PID durchgeführt werden?

Die PID ist nur unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erlaubt. Die grundlegende Regelung für die PID findet sich in § 3a Embryonenschutzgesetz (ESchG), das in ganz Deutschland gilt. Gemäß § 3a ESchG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die PID durchgeführt werden darf:

  1. In medizinischer Hinsicht ist erforderlich, dass auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt, oder von beiden für deren Nach­kommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Die PID darf auch zur Fest­stellung einer schwer­wie­genden Schädigung des Embryos vor­genommen werden, die mit hoher Wahrschein­lichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde.

  2. Die Patientin muss zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der gewünschten genetischen Untersuchung beraten und aufgeklärt worden sein. Dabei muss die Aufklärung vor der Einholung der Einwilligung der Patientin erfolgen.

  3. Eine Ethikkommission muss die Einhaltung der unter 1. genannten Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben haben.

  4. Die PID muss durch eine hierfür qualifizierte Ärztin oder einen hierfür qualifizierten Arzt in für die PID staatlich zugelassenen Zentren vorgenommen werden.

    Eine solche PID-Zulassung besitzen in Baden-Württemberg derzeit die Uniklinik Heidelberg, das PID-Zentrum Freiburg (Kooperation mit Uniklinik und CERF) und das Kinderwunschzentrum Ludwigsburg (Kooperation mit Synlab München).

 

Was ist für die Durchführung einer PID erforderlich?

Um die PID bei uns durchführen zu lassen, ist für Sie folgendes zu tun:

  1. Zunächst ist ein Beratungstermin am Kinderwunschzentrum Ludwigsburg erforderlich. Hier wird u.a. geprüft, ob die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Behandlung gegeben sind. 
    Wichtig: Bitte lassen Sie uns schon vor diesem Termin Ihre Befunde zukommen (v.a. genauere Informationen über die Art Ihrer genetischen Erkrankung). Sie können die Unterlagen per E-Mail oder Post schicken. Wir können dadurch das weitere Vorgehen im Vorfeld prüfen und Ihnen damit unnötige Wartezeiten ersparen.

  2. Kommt als Ergebnis der Beratung und Untersuchung eine PID tatsächlich in Betracht, so müssen Sie einen Termin bei unserem humangenetischen Kooperationspartner vereinbaren. Dort werden Sie zu den genetischen Fragestellungen ausführlich beraten und es wird ein ärztlich-humangenetischer Befundbericht erstellt.

  3. Der dritte Schritt ist ein schriftlicher Antrag auf Durchführung einer PID an die Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik. Da wir mit einem bayrischen Zentrum für Humangenetik kooperieren, muss der ANtrag auch an die bayrische Kommission gestellt werden. Das notwendige Formular finden Sie am Ende dieser Seite. Dem Antrag sind einige Dokumente beizufügen: 

    Anlage 1A:
    den o.g. ärztlich-humangenetischen Befund oder
    Anlage 1B: eine ärztliche Beurteilung der Annahme, dass eine schwerwiegende Schädigung des Embryos zu erwarten ist, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird (erhalten SIe von uns oder über das humangenetische Zentrum)

    Anlage 2: die Beratungsbestätigung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Fragen einer PID (erhalten Sie bei uns)

    Anlage 3A/3B:
    weitere Dokumente, die Sie im Regelfall selber ausfüllen können (Schweigepflichtserklärung usw.) 

    Anlage 4: Bestätigung des PID-Zentrums, dass die Präimplantationsdiagnostik im Fall einer zustimmenden Bewertung durchgeführt wird (erhalten Sie vom humangenetischen Zentrum)

  4. Die Kommission übermittelt Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und vollständigen Unterlagen die Entscheidung über Ihren Antrag.

  5. Hat die Kommission dem Antrag zugestimmt, so kann die Entnahme der embryonalen Zellen (immer im Rahmen einer künstlichen Befruchtung) bei uns am Kinderwunschzentrum in Ludwigsburg durchgeführt werden. Die  genetische Analyse der Zellen wird in dem mit uns kooperierenden PID-Zentrum in München vorgenommen. (Die Zellen können auf dem Postweg nach München geschickt werden, sie müssen dafür also nicht selbst nach München fahren.)

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

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